Unser Info-Service für Sie
Sie können hier Infos und Protokolle für Ihren Estrich als PDF-Datei downloaden:
Aufheizvorschrift für Zement-Estriche
Protokolle:
Das Aufheizprotokoll ist unbedingt zu führen und muß dem Oberbelagsverleger vorgelegt werden!
(lt. VOB, Teil C Bodenbelagsarbeiten DIN 18365, Ausgabe 1992, Pkt. 3.1.1 und 3.1.2)
Aufheizprotokoll für Zementestriche mit Temporex
Aufheizprotokoll für Calciumsulfat-Fließestrich
Aufheizprotokoll für Anhydrit Estriche
Empfehlungen:
Bescheinigungen: